Auto fahren in Österreich
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Mit dem Auto in die Berge? Welche Verkehrsregeln gelten in Österreich? Auf was muss ich besonders achten?

Autofahren in Österreich

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Allgemeines & Spezielles

Für Bergwanderer und Trekkingfreunde ist Österreich eins der beliebtesten Reiseziele. Unser Nachbarland im Süden bietet fantastische Berglandschaften und eine sehr gute Infrastruktur, um erlebnisreiche Outdoor-Urlaube zu verbringen. Das Verkehrsmittel der Wahl ist oft das Auto.

Auch das Netz von Bussen und Bahnen ist gut ausgebaut. Trotzdem ist das Auto immer noch das Verkehrsmittel, mit dem die meisten Bergwanderer und Bergsteiger anreisen. Die Ausgangspunkte für die meisten Touren liegen oft weit weg von der nächsten Bushaltestelle, so dass ohne eigenes Auto ein langer zusätzlicher Fußweg anfällt. Außerdem fahren die Busse oft morgens aus den Bergdörfern in die Täler und nachmittags zurück - der Bergwanderer bräuchte es aber gerade umgekehrt. Und ein Taxi ist aus Kostengründen - und weil man im Gebirge ja auch immer erstmal eins auftreiben muss - auch nicht immer die Lösung.

Autofahren in Österreich

Reist man aber nun mit dem eigenen PKW zu einer Bergwanderung, Trekkingtour oder zum Mountainbiking oder Skifahren nach Österreich, oder durchquert man das Land auf dem Weg Richtung Italien oder Slowenien, dann sollte man sich über die Verkehrsregeln in Österreich im Klaren sein.

Grundsätzlich funktioniert der Straßenverkehr in Österreich wie in Deutschland oder der Schweiz. Es gibt aber doch ein paar Abweichungen, die man kennen sollte. Besonders auf diese gehe ich im Folgenden ein.

Was muss ich als Autofahrer oder Motorradfahrer dabei haben?

Fangen wir mal mit den Dingen an, die man in Österreich immer oder unter bestimmten Umständen verpflichtend dabei haben muss.

Einen internationalen Führerschein braucht man nicht. Der deutsche Führerschein gilt auch in Österreich, übrigens auch die Prüfbescheinigung für begleitetes Fahren. Die Zulassung Teil 1, den früheren Fahrzeugschein, muss man auch dabei haben.

Man braucht keine separate Versicherungsbescheinigung, denn ein gültiges Kfz-Kennzeichen gilt als Versicherungsnachweis. Es wird aber empfohlen, die internationale Versicherungskarte mitzunehmen, weil im Falle eines Unfalls die Abwicklung damit deutlich leichter wird.

Warnwesten für alle Mitfahrer, Warndreieck und Verbandskasten sollten natürlich im Auto liegen, anders als in Deutschland müssen aber auch Motorradfahrer ein kleines Verbandspäckchen dabei haben.

Wanden & Trekking. Vignette

Auf österreichischen Autobahnen gilt die Vignettenpflicht. Die sogenannten Pickerl kann man für unterschiedliche Zeiträume kaufen, zwischen 10 Tagen und einem Jahr. Am einfachsten geht das im Internet über Portale wie Mautgebuhren.de.

Schilder an den Autobahnauffahrten weisen auf die Vignettenpflicht hin. Hier sollte man gut aufpassen, denn wenn man ohne Vignette auf die Autobahn gerät, wird es teuer.

Richtet man sich nur nach der Ausschilderung der nächsten Stadt, wird man oft ungewollt auf die Autobahn geleitet. Möchte man auf der Landstraße bleiben, gilt es auch hier, gut aufzupassen.

Einige kurze Strecken in Grenznähe sind aber manchmal von der Vignettenpflicht befreit so z.B. seit wenigen Jahren der Pfändertunnel, der als Umgehung für Bregenz dient.

Winterreifen und Schneeketten

Im Zeitraum zwischen dem 01.11. und 15.04. muss man bei winterlichen Verhältnissen mit Winterreifen fahren. Das bedeutet aber z.B. auch, dass man in österreichischen Tälern während einer frühlingshaften ersten Aprilwoche durchaus mit Sommerreifen unterwegs sein darf. Fängt es dann aber noch einmal an zu schneien, muss man sein Auto stehen lassen, Winterreifen aufziehen oder Schneeketten. Letztere befreien von der Winterreifenpflicht und müssen natürlich auf die Antriebsachse oder bei Allradfahrzeugen auf eine der Antriebsachsen montiert werden.

Vor Passstraßen oder anderen steilen Strecken findet man oft ein Schild, was auf eine explizite Schneekettenpflicht (gilt bei winterlichen Verhältnissen) hinweist. Dann reichen Winterreifen nicht aus. Steht auf einem anderen Schild aber "Durchfahrt nur mit Winterausrüstung", dann sind Schneeketten oder Winterreifen okay, übrigens auch Ganzjahresreifen mit einer M&S-Markierung.

Vorfahrt­regelungen und Überhol­verbote

Wanden & Trekking. Vorfahrtsregeln

Am Kreisverkehr, an dem keine Schilder stehen, hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt. Meistens ist diese Regelung aber durch Schilder geändert, die dem im Kreisverkehr befindlichen Auto die Vorfahrt gewähren.

Wenn man hier oder in anderen Situationen mit seinem Auto oder Motorrad trotz Vorfahrt anhält, hat man seine Vorfahrt verwirkt und muss stehen bleiben und den anderen Verkehr durchlassen.

Autofahren in Österreich

Auf einer engen Bergstraße kommt es oft zur Begegnung von Fahrzeugen, die nicht aneinander vorbeikommen. In solchen Fällen muss der zurücksetzen, dem es leichter möglich ist. Das kann bedeuten, dass ein Pkw zurücksetzt, weil das mit dem entgegenkommenden LKW schwieriger ist. Oder dass der Pkw ohne Anhänger zurücksetzt, weil dem Auto mit Anhänger das Zurücksetzen schwerer fallen wird. Es kann von zwei gleichberechtigten Fahrzeugen auch der Vorfahrt haben, bei dem die Ausweichstelle weiter zurückgelegt.

Diese Regelung ist interpretationsbedürftig und appelliert an eine vernünftige Einigung zwischen Verkehrsteilnehmern. Standardregeln, die man immer wieder hört, gelten so nicht - z.B. dass der bergauffahrende Fahrer immer Vorfahrt hätte.

Wanden & Trekking. Überholverbote

Es darf an Schulbussen nicht vorbeigefahren werden, wenn diese anhalten und eine Warnblinkanlage angeschaltet haben. Auch auf den letzten 80 Metern vor Bahnübergängen darf nicht überholt werden.

Parken

Ähnlich wie z.B. in vielen Mittelmeerländern wird die Parkregelung mit farbigen Streifen am Fahrbahnrand angezeigt. So ist in Städten das Parken bei einer weißen Linie erlaubt. Blaue Linien oder entsprechende Schilder weisen auf Kurzparkzonen hin. In diesen ist das Parken meist zwischen 30 Minuten und 3 Stunden erlaubt, die genaue Zeit wird auf einem Schild angegeben.

Oft sind diese Kurzparkzonen auch kostenpflichtig. Auf Schildern wird darauf oder auf eine mögliche Parkscheibenpflicht hingewiesen. Hier sollte man gut aufpassen, denn die Schilder werden leicht übersehen. So können z.B. auch ganze Straßenzüge als Kurzparkzone gelten und die Schilder sind nur bei der Einfahrt in diese Zone zu finden.

Besonders in Wien und anderen großen Städten sollte man besonders darauf achten, denn hier können auch in ganzen Stadtbezirke als Kurzparkzone gelten und sind nur an der Bezirksgrenze als solche gekennzeichnet. Will man sich dort länger aufhalten, parkt man am besten in den Randbezirken und benutzt den ÖPNV oder Busse und Bahnen.

Die gelbe Linie informiert über ein komplettes Halteverbot, ist sie gestrichelt, gilt ein Parkverbot, dort kann aber kurz gehalten werden.

Promillegrenze, Geschwindigkeits­begrenzungen und anderes

Wanden & Trekking. Handyverbot und Promillegrenze in Österreich

In Österreich gilt die Grenze von 0,5 Promille beim Fahren von Kraftfahrzeugen, bei Fahranfängern mit weniger als zwei Jahren Fahrpraxis 0,1 Promille.

Es gibt ein Handyverbot am Steuer.

Wanden & Trekking. Geschwindigkeitsbegrenzungen

In den Städten darf man im Normalfall mit 50 Stundenkilometer unterwegs sein, auf Landstraßen mit 100 km/h und auf Autobahnen mit 130 km/h. Auf manchen Autobahnen wie der Inntalautobahn oder auf der Brennerstrecke gilt nachts zwischen 22 Uhr und 5 Uhr eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 110 Stundenkilometer.

Autofahren in Österreich

Bei einem Schild an Autobahnen "Tempo 100" mit der Ergänzung IG-L brauchen sich E-Autos nicht an die Begrenzung halten. Deutsche Fahrzeuge müssen dazu ein E am Ende des Nummernschildes haben, für Hybrid-Fahrzeuge gilt das also nicht.

Wanden & Trekking. Streckensperrungen für laute Motorräder

In Österreich sind bestimmte Strecken für besonders laute Motorräder gesperrt. Motorradfahrer sollten sich hierzu z.B. auf den Webseiten des ADAC informieren.

Wanden & Trekking. Polizei rufen?

Übrigens muss man bei einem Unfall nicht unbedingt die Polizei rufen. Bei Sachschäden reicht ein europäischer Unfallbericht. Bei Personenschäden muss aber immer die Polizei unter der Telefonnummer 112 verständigt werden.

Fazit

Allgemein sollte man sich frühzeitig informieren und gut auf die Verkehrsregeln in Österreich achten. Die Bußgelder sind höher als in Deutschland und werden gegebenenfalls auch in Deutschland vollstreckt.