Berufsunfähigkeitsversicherung für Bergsteiger und Kletterer |
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Was müssen Bergsteiger und Kletterer vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten? |
Es ist immer ein persönliches Drama, wenn man durch einen Unfall oder eine Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die gesamte Finanz- und Lebensplanung ist von einem auf den anderen Moment pulverisiert und neben den gesundheitlichen Folgen muss man sich nun auch mit dem finanziellen Desaster konfrontieren. Glücklich ist dann derjenige, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat.
Nun gibt es aber Menschen, die ein überdurchschnittlich gefährliches Hobby betreiben. Dazu gehören Sportarten wie Basejumping oder riskante Motorradrennen, aber auch bestimmte Bereiche vom Bergsteigen und Klettern. Hier sollte man die verschiedenen Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen und dabei gut aufpassen. Wenn sich im Versicherungsfall herausstellt, dass der Betroffene bei einer gefährlichen Sportart wie Klettern oder Bergsteigen verunglückt ist, dann könnte es Probleme mit der Auszahlung der erhofften Beträge geben. Deshalb ist es wichtig, vor Abschluss nicht nur den Nutzen der Berufsunfähigkeitsversicherung zu prüfen, sondern auch alle Informationen zu seinen möglicherweise gefährlichen Hobbies offen an die Versicherung zu übermitteln und dies zu dokumentieren. Auch, wenn man sich mit einer bestehenden Versicherung im Laufe der Zeit immer riskantere Hobbys zulegt, sollte man den Versicherungsschutz mit seinem Versicherungsgeber besprechen. Risikosportarten und Berufsunfähigkeitsversicherung schließen sich nicht grundsätzlich ausDabei ist es nicht unmöglich, auch mit gefährlichen Hobbys wie Klettern und Bergsteigen eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Versicherungen arbeiten mit sehr differenzierten Modellen und Risikokalkulationen. So wird z.B. beim Klettern zwischen unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden sowie weiteren Bedingungen der Sportausübung unterschieden. Das Klettern in der Halle im unteren bis mittleren Schwierigkeitsbereich kann beispielsweise meist ohne Zuschläge mitversichert werden. Wagt man sich in höhere Schwierigkeitsgrade oder alpines Gelände vor, dann kann es einen Risikozuschlag auf die Versicherungsprämie geben. In extremen Fällen kann die Versicherung den Abschluss dann auch komplett verweigern. Beim alpinen Klettern im Gebirge greifen die Risikozuschläge oder Ausschlüsse auch schon in mittleren Schwierigkeitsgraden. Während beim Hallenklettern die Grenze beispielsweise im 7. Grad liegt, versichern die Unternehmen beim alpinen Klettern oft nur die Touren bis zum 6. Grad mit. Es lassen sich hier aber keine klaren Grenzen und Bedingungen definieren, da jede Versicherung ihr Risiko selbst berechnet und immer auf den einzelnen Fall der zu versichernden Person schaut. Besondere Aufmerksamkeit sollte für potenzielle Versicherungsnehmer gelten, wenn Sie in den Alpen auf Klettersteigen unterwegs sind. Diese Akteure begreifen sich nämlich häufig gar nicht als Kletterer, da diese Spielart des Bergsports mit überschaubarer Ausrüstung und Technik auskommt. Trotzdem findet sich das Hobby Klettersteig oft in der Kategorie gefährlicher Sportarten wieder. Auch hier unterscheiden die Versicherer zwischen leichteren risikoärmeren Aktivitäten und schwereren und risikoreicheren Aktionen. Häufig werden z.B. leichte und mittelschwere Klettersteige bis zum Schwierigkeitsgrad C ohne Zuschläge mitversichert, während die Eisenwege ab Schwierigkeitsgrad D nicht mehr mitversichert werden - oder nur gegen einen hohen Risikoaufschlag (z.B. 50%). FazitMöchte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und gleichzeitig abenteuerliche und gefährliche Hobbys ausüben, ist es wichtig, vor Abschluss der Versicherung seine sportlichen Ambitionen klar zu definieren und uneingeschränkt offenzulegen. Dies sollte dann auch dokumentiert werden. Da jeder Einzelfall von den Versicherungen gesondert betrachtet wird, sollte man eine sogenannte Risikovoranfrage stellen. Dabei helfen oft auch Versicherungsvermittler, über die man die Anfrage auch anonym stellen kann. Die Antwort in der Versicherung auf die Risikovoranfrage ist dann Grundlage des Vertrages und kann im Konfliktfall zur Klärung der Sachlage herangezogen werden.
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