Bevölkerung, ethnische Spannungen
Die Bevölkerung Bhutans setzt sich aus drei Gruppen zusammen:
1. den im westlichen Hochland lebenden, im Mittelalter aus Tibet eingewanderten Ngalongs, einer Schicht, der auch das Königshaus angehört.
2. den im östlichen Bergland lebenden, ethnisch den Bergstämmen Nord-Ost-Indiens nahestehenden Sarchops, wobei die ersten beiden Gruppen durch ihre Zugehörigkeit zum Buddhismus verbunden sind.
3. den im Tiefland an der indischen Grenze lebenden Süd-Bhutanern (nepalesische Bhutaner oder Lhotshampas).
Etwa drei Viertel der Bevölkerung gehören zum tibetischen Kulturkreis.
Die eingewanderten Nepalesen hatten sich bereits seit Ende des 19. Jh. im Süden Bhutans angesiedelt, zunächst mit Einwilligung der Regierung, die auf zusätzliche Arbeitskräfte angewiesen war. Im Jahre 1958 wurden dann aber die Grenzen geschlossen. Ein Staatsbürgerschaftsgesetz aus dem selben Jahr eröffnete den in Südbhutan ständig lebenden ethnischen Nepalesen die Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit in Bhutan zu erwerben. Auch nach 1958 sind, aufgrund des hohen Bevölkerungsdrucks in ihrem Land, illegal weitere Nepalesen in den Süden Bhutans eingewandert. Der Bevölkerungszufluss, insbesondere aus dem dichtbesiedelten
Nepal, aber auch aus
Indien, war für die Regierung kaum zu kontrollieren.
Eine 1980 durchgeführte Volkszählung ergab ein Anwachsen des nepalesischen Bevölkerungsteils auf über 50 %. Dies löste bei Bürgern und Regierung Bhutans die Befürchtung aus, dass die traditionelle tibeto-buddhistische Kultur des Landes überfremdet und die buddhistische Monarchie durch eine von der nepalesischen Bevölkerungsgruppe getragene Demokratie gefährdet würde.

Im Jahre 1985 wurde ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz erlassen, das die Anerkennung als bhutanischen Staatsangehörigen von dem erneuten Nachweis des ständigen Wohnsitzes vor 1959 abhängig machte. Dadurch wurde eine große Anzahl der nepalesischen Volkszugehörigen in Beweisnot gebracht. Sie konnten ohne die nötigen Nachweise zu illegalen Einwanderern erklärt werden.
Seit 1988 betreibt die Regierung eine Politik der kulturellen Assimilierung. Diese "Bhutanisierung" besteht in einer verstärkten Betonung des Grundsatzes von tsa wa sum (Einheit von König, Regierung und Königreich / Land) und der Auferlegung des Gebots, den herkömmlichen Verhaltenskodex der herrschenden Gruppe zu befolgen, die nationale Kleidung der ethnischen Bhutaner zu tragen und deren Sprache als alleinige Staatssprache zu benutzen.
Nach 1988 kam es zu erheblichen Unruhen in Südbhutan, denen die Regierung mit einem verstärkten Einsatz von Armee und Polizei begegnete. Seit Mitte 1991 begann eine Kampagne der Einschüchterung und Vertreibung mit der Begründung nicht nachweisbarer Staatsangehörigkeit oder der Abnötigung "freiwilliger" Auswanderungserklärungen. Eine große Zahl der nepalesischen Volkszugehörigen - insgesamt etwa 100.000 - flüchteten nach Nepal, wo sie teilweise immer noch in Flüchtlingslagern leben.
Die im Exil lebenden Bhutaner nepalesischer Volkszugehörigkeit gründeten 1990 die Bhutan Peoples Party (B.P.P.), die die Interessen der Südbhutaner vertritt. Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung in Südbhutan in den Jahren 1990 bis 1992 wurde Mitgliedern und Sympathisanten der B.P.P. ein Zertifikat, das für den Zugang zu Schulen und Berufen des öffentlichen Dienstes erforderlich ist, verweigert. Im Februar 1992 wurde diese Praxis wieder aufgegeben. Mitglieder und Anhänger der B.P.P. wurden inhaftiert und z. T. misshandelt. In einigen hundert Fällen konfiszierten Regierungstruppen den Grundbesitz von Personen, die als Staatsfeinde eingestuft wurden, brannten ihre Häuser nieder oder verwüsteten sie.
Städte
Die größten Städte sind (Stand 2005): Thimphu (70.000 Einwohner), Phuntsholing (17.000 Einwohner), Gedu (8.500) Einwohner und Gelaphu (7.000 Einwohner).