Mit der E-Zigarette auf ReisenWas vor dem Flug und unterwegs wichtig ist.
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Wanderschuhe, Wetterbericht und Anreise stehen bei der Tourenplanung meist zuerst auf der Liste. Kleine elektronische Geräte geraten dagegen leicht erst beim Packen in den Blick. Für Reisende, die eine E-Zigarette mitführen, ist das spätestens vor einem Flug wichtig: Für Gerät und Akku gelten besondere Transportregeln. E-Zigaretten gehören in die Flugzeugkabine und dürfen an Bord weder benutzt noch geladen werden. Auch am Reiseziel stellen sich praktische Fragen – vom Verhalten an gemeinsam genutzten Orten bis zur Rückgabe eines ausgedienten Geräts. |
Vor der Abreise: Muss das Gerät wirklich mit? |
Wer für eine Wanderreise packt, sollte zunächst entscheiden, ob die E-Zigarette überhaupt ins Gepäck gehört. Dampfen ist kein Bestandteil einer Tour, und jedes zusätzliche Gerät bringt Anforderungen beim Transport mit sich. Besonders bei einer Reise mit mehreren Verkehrsmitteln lohnt es sich, die gesamte Strecke zu betrachten: Was im Zug unkompliziert mitgeführt werden kann, muss für den Flug möglicherweise anders verstaut werden. Eine knappe Packliste hilft dabei, nicht benötigtes Zubehör zu Hause zu lassen. Vor einer Auslandsreise gehören außerdem die Regeln am Zielort zur Vorbereitung. Bestimmungen zu Einfuhr und Nutzung können sich von Land zu Land unterscheiden; hinzu kommen Vorgaben von Fluggesellschaften, Verkehrsbetrieben und Unterkünften. Eine allgemeine Annahme, dass Dampfen überall dort erlaubt sei, wo man sich im Freien aufhält, ist keine verlässliche Grundlage. Für die übrige Tourenplanung bietet unser Reise-Know-How Anhaltspunkte zu organisatorischen Fragen unterwegs. |
Im Flugzeug gehört die E-Zigarette in die Kabine |
Bei Flugreisen ist die Trennung zwischen Hand- und Aufgabegepäck entscheidend. Nach den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes für E-Zigaretten dürfen die Geräte nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Sie müssen in der Flugzeugkabine bleiben, entweder im Handgepäck oder am eigenen Körper. Das gilt auch dann, wenn das Gerät ausgeschaltet ist. Während des Fluges darf es weder benutzt noch geladen werden. Ersatzakkus gehören ebenfalls ins Handgepäck und müssen vor einem Kurzschluss geschützt sein. Neu bei vielen Airlines ist, dass E-Zigaretten wie auch Feuerzeuge oder Streichhölzer nur am Körper oder wie Powerbanks nur in der Sitztasche oder unter dem Vordersitz aufbewahrt werden dürfen. Dadurch soll verhindert werden, dass sie sich in den Gepäckfächern unbemerkt entzünden. Achtung! Eine häufige Änderung ergibt sich ggf. erst am Flugsteig: Manchmal soll ein Handgepäckstück doch noch im Frachtraum befördert werden. Dann müssen E-Zigarette und Lithium-Ersatzakkus vorher herausgenommen und in der Kabine behalten werden. Deshalb ist es sinnvoll, diese Teile so zu packen, dass sie schnell erreichbar bleiben. Wer sie tief im Rucksack verstaut, muss womöglich unter Zeitdruck umpacken. Zusätzlich können Fluggesellschaften weitergehende Einschränkungen vorsehen. Ihre aktuellen und individuellen Gepäckregeln sollten vor dem Abflug geprüft werden, auch wenn die grundlegenden Vorschriften bereits bekannt sind. Die Kabinenmitnahme ist keine Erlaubnis, das Gerät an Bord einzuschalten oder zwischendurch zu laden. Am besten bleibt es während des gesamten Fluges verstaut. So entsteht weder ein Konflikt mit den Bordregeln noch die Gefahr, dass das Gerät unbeabsichtigt aktiviert wird. |
Gerät, Akku und Liquid sicher verstauen |
Beim Packen hilft es, die Bestandteile getrennt zu betrachten. Bei E-Zigaretten Sets ist für die Reise weniger die gemeinsame Produktbezeichnung entscheidend als die Frage, welche Teile einen Akku oder Flüssigkeit enthalten. Das akkubetriebene Gerät bleibt für den Flug in der Kabine; Liquidbehälter müssen entsprechend den Flüssigkeits- und Sicherheitsvorgaben für den konkreten Abflug verstaut werden. Die geltenden Hinweise des Flughafens und der Fluggesellschaft sind dafür maßgeblich. Eine vermeintlich überall gültige Flüssigkeitsgrenze sollte man nicht ungeprüft auf jede Reise übertragen. Auch außerhalb des Flugzeugs schützt eine feste Aufbewahrung vor Schäden. Das Gerät sollte sich im Gepäck nicht unbeabsichtigt einschalten können. Lose Ersatzakkus brauchen Schutz vor dem Kontakt mit Metallgegenständen wie Schlüsseln oder Münzen, damit kein Kurzschluss entsteht. Flüssigkeitsbehälter werden dicht verschlossen und möglichst so verstaut, dass ein Leck nicht Kleidung, Karten oder andere Ausrüstung beschädigt. Ein kurzer Blick auf den Zustand von Gerät und Akku vor der Abreise ist sinnvoll: Sichtbar beschädigte Teile gehören nicht in den Reiserucksack. Auf einer Tour mit häufigem Umsteigen zahlt sich eine klare Ordnung besonders aus. Was bei der Sicherheitskontrolle oder einer Änderung am Flugsteig gebraucht wird, sollte ohne langes Suchen erreichbar sein. Das erspart Hektik, ohne dafür mehr Zubehör mitzunehmen. |
Unterwegs dampfen: Rücksicht geht vor |
Auf belebten Wanderwegen, an Aussichtspunkten und an Rastplätzen teilen sich viele Menschen wenig Raum. Dort ist es rücksichtsvoll, auf das Dampfen zu verzichten, wenn andere den entstehenden Dampf abbekommen könnten. Das gilt besonders bei Gegenwind, an schmalen Passagen oder in einer wartenden Gruppe. Ein Abstand, der für die nutzende Person ausreichend erscheint, muss für Mitreisende nicht angenehm sein. Auch Gerüche können stören. Wer niemanden beeinträchtigen kann, muss darüber nicht diskutieren; wer die Situation nicht einschätzen kann, lässt das Gerät besser in der Tasche. In Berghütten, Ferienunterkünften, Verkehrsmitteln und an Bahnhöfen kommen Hausordnungen und örtliche Regeln hinzu. Sie sollten beachtet werden, statt aus dem Verhalten anderer Gäste auf eine Erlaubnis zu schließen. Gerade bei einer geführten Tour ist es einfacher, vorab nach den Regeln für Pausen und Unterkünfte zu fragen, als unterwegs eine Gruppe aufzuhalten. Daraus lässt sich keine allgemeine Erlaubnis zum Dampfen im Freien ableiten. Rücksichtnahme bedeutet zudem, keine Liquidflaschen, Verpackungen oder defekten Geräte am Wegesrand zurückzulassen. Was mit auf die Tour kommt, muss auch wieder mitgenommen werden. |
Ausgediente Geräte richtig zurückgeben |
Eine E-Zigarette ist ein Elektrogerät und gehört nach ihrem Gebrauch nicht in den Restmüll oder in den Gelben Sack. Gleiches gilt für Lithium-Batterien und -Akkus. Eine unsachgemäße Entsorgung erschwert die Rückgewinnung von Materialien und kann bei beschädigten oder kurzgeschlossenen Akkus gefährlich werden. Auf Wanderungen ist die einfachste Regel deshalb, ein ausgedientes Gerät mitzunehmen und es später an einer geeigneten Stelle abzugeben. Auch kleine Geräte dürfen nicht an Rastplätzen, in öffentlichen Papierkörben oder in der Landschaft zurückbleiben. In Deutschland sind kommunale Sammelstellen und Wertstoffhöfe Anlaufstellen für Elektroaltgeräte. Die Bundesregierung erläutert die seit Januar 2026 geltenden Entsorgungsregeln und die erweiterte kostenlose Rückgabe von E-Zigaretten im Handel. Seit Mitte 2026 können Altgeräte dort abgegeben werden, wo E-Zigaretten verkauft werden – unabhängig davon, wo das einzelne Gerät gekauft wurde. Für Reisende ist das eine weitere Möglichkeit, wenn ein Gerät nicht bis zum nächsten Besuch am Wertstoffhof aufbewahrt werden soll. Entnehmbare Altakkus werden getrennt vom Gerät gesammelt und über geeignete Batterie-Sammelstellen zurückgegeben. Das Umweltbundesamt empfiehlt für Lithium-Akkus, die Pole vor der Abgabe gegen Kurzschlüsse abzukleben. Bei fest verbauten Akkus sollte das Gerät dagegen nicht eigenmächtig aufgebrochen werden. Wer im Ausland unterwegs ist, nutzt die dort vorgesehenen Sammelwege oder nimmt das Altgerät zur fachgerechten Rückgabe wieder mit nach Hause. |
Vor der nächsten Tour kurz prüfen |
Für die Reisevorbereitung genügen einige klare Entscheidungen: Wird das Gerät wirklich benötigt? Wo muss es auf dem Flug verstaut sein, und welche zusätzlichen Regeln gelten für die gebuchte Verbindung? Sind Liquidbehälter dicht und Ersatzakkus geschützt? Diese Fragen lassen sich vor dem Aufbruch ruhiger beantworten als an der Sicherheitskontrolle. Am Zielort haben örtliche Vorgaben und die Rücksicht auf andere Vorrang vor Gewohnheiten aus dem Alltag. Auch das Ende der Nutzung gehört zur Planung. Ein defektes oder leeres Gerät bleibt nicht am Weg zurück, sondern wird einer geeigneten Rückgabestelle übergeben. So wird aus einem kleinen Gegenstand im Reisegepäck weder ein Sicherheitsproblem beim Transport noch unnötiger Elektroschrott in der Natur. |
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