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Die Abrechnungsmodalitäten im Ausbildungsreferat haben sich Anfang 2021 geändert. Wie die Abrechnung funktioniert, könnt Ihr hier lesen. Die aktuell gültigen Sätze finden sich in den Abrechnungsformularen. Wir streben gemeinsame Teilnahmebedingungen für Angebote der Sektion Göttingen an. Eine Vorlage findet Ihr auf dieser Seite: > Teilnahmebedingungen Hier findet Ihr die Aufgabenverteilung bezüglich der Aus- und Fortbildungen der Trainer*innen und Führer*innen: > Abrechnung Aus- und Fortbildungen: Aufgabenverteilung Hier könnt Ihr die CO2-Bilanz einfacher Veranstaltungen melden: Mobilitätserfassung Außerdem findet Ihr hier den Zugang zum Archiv der Fachzeitschrift "Berg und Steigen". |
Abrechnungen & Formulare |
Voraussetzungen: Gegebene Kurse und FührungenDas Angebot ist innerhalb Eurer Gruppe oder Eures Referats besprochen und genehmigt. Das Angebot wurde frühzeitig öffentlich ausgeschrieben und erfüllt auch die weiteren Bedingungen laut > Übersicht Ehrenamtsvergütung Procedere: Gegebene Kurse und FührungenBitte für die Abrechnungen der von Euch durchgeführten Kurse und Touren oder der erhaltenen Aus- und Fortbildungen ...
Markus kann die Abrechnungen nur prüfen, wenn alle Daten vollständig vorliegen. Die Formulare werden immer mal wieder aktualisiert, achtet also darauf, dass Ihr die neueste Version benutzt. Bei Aktualisierungen informieren wir Euch per Rundmail, erfahrungsgemäß wird diese Info aber von den meisten Kolleg*innen überlesen oder schnell vergessen ... ACHTUNG, nicht vergessen:
Die Bearbeitung kann auch mal etwas dauern. Trotzdem bitten wir Euch, die Abrechnungen möglichst innerhalb von 4 Wochen einzuschicken. Abrechnungen aus vergangenen Jahren werden nicht mehr angenommen. Unvollständige Abrechnungen auch nicht. Es spricht aber nichts dagegen, mehrere Ausbildungsaktivitäten zusammenzufassen. Bar-Beiträge von den Teilnehmern solltet Ihr gleich verrechnen oder auf das Sektionskonto einzahlen. Procedere: Eure eigene Aus- und Fortbildung
FormulareAchtung: Mehrtägige Veranstaltungen sind nur Touren, bei denen eine oder mehrere Übernachtungen zum Programm gehören. Zwei Tage Klettern in Südniedersachsen, wo nicht auch das Übernachten vor Ort zum geführten Programm gehört, sind als zwei eintägige Touren abzurechnen.
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FAQ - Fragen und Antworten |
Wo finde ich bei der Abrechnung meiner eigenen Aus- oder Fortbildung die Fahrtkostenerstattung des Hauptverbandes?Auf der Rechnung, die Du vom Hauptverband erhalten hast. Was definiert mehrtägige Veranstaltungen?Mehrtägige Veranstaltungen sind nur Touren, bei denen eine oder mehrere Übernachtungen zum Programm gehören. Zwei Tage Klettern in Südniedersachsen, wo nicht auch das Übernachten vor Ort zum geführten Programm gehört, sind als zwei eintägige Touren abzurechnen. Wer muss meine Aus- und Fortbildungen genehmigen?Der/die Leitende Eurer Abteilung (Wandern, Klettern, Familien ...) nach Rücksprache mit dem AR. |
Aktuelle Regelungen Finanzen |
Abrechnungssätze ...... und Auszahlungsbedingungen für erhaltene Fortbildungen, gegebene Kurse, geführte Touren und Gemeinschaftsfahrten siehe > EhrenamtsvergütungGemeinschaftsfahrtenWas sind Gemeinschaftsfahrten in Abgrenzung zu Führungstouren? Welche Regelungen müssen beachtet werden? Antworten auf diese Fragen siehe > Regelwerk Gemeinschaftsfahrten. Abrechnung Aus-/Fortbildungen, Führungstouren, Wanderungen oder Gemeinschaftsfahrten
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