TREKKINGGUIDE: Inhalt Ausrüstung Bike Bilder Foren Gesundheit Kanu Klettern Know How Kurse Literatur Organisationen Portale Reiseinfos Termine Veranstalter Wetter Winter Zielgebiete








AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



... die man ja vielleicht irgendwann mal braucht.
Bisher ging es, Gott sei Dank, auch prima ohne!

Jegliche Haftung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.


(Letzte Änderung: 18.11.2009)

 

Geschäftsbedingungen

1. ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG

1.1. Die verbindliche Anmeldung zu einem Kurs kann telefonisch, per Internet oder schriftlich geschehen. Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vom Veranstalter bestätigt werden. Die telefonische oder schriftliche Anmeldung stellt ein Vertragsangebot dar. Durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters und den Eingang der Anzahlung wird der Vertrag rechtskräftig geschlossen.

1.2. Weicht der Inhalt der Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme erklärt. Dieses kann schriftlich, mündlich oder durch Leistung der Anzahlung geschehen.

1.3. Jeder Anmelder haftet gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemeldeten Personen.

2. BEZAHLUNG

2.1. Mit Vertragabschluss wird eine Anzahlung (Höhe siehe Ausschreibung) fällig. Solange die Anzahlung nicht beim Veranstalter eingegangen ist, besteht kein Anrecht auf Teilnahme. Sie wird auf den Preis angerechnet.

2.2. Die Restzahlung muss unaufgefordert 10 Tage vor Kursbeginn beglichen sein. Bedenken Sie bitte die Post- und Überweisungslaufzeiten.

6. RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER, ERSATZPERSONEN

6.1. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, vor Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter erklärt werden.

6.2. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er den Kurs nicht an, so kann der Kursveranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Kursleistung zu berücksichtigen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei.

Es werden folgende Stornobeträge berechnet:
Bis 10 Tage vor Kursantritt in Höhe der Anzahlung,
ab dem 9. Tag vor Kursantritt 50% des Kurspreises,
ab dem 6. Tag vor Kursantritt 70% des Kurspreises,
am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 100% des Kurspreises.

Darüberhinaus kann der Kursveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6.3. Bis zum Kursbeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Kursvertrag eintritt und an der Kurs teilnimmt. Gegebenenfalls entstehende Mehrkosten trägt der Kunde. Der Kursveranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Kurserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN VERANSTALTER

Der Kursveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt des Kurses bzw. während des Kurses den Kursvertrag kündigen:

8.1. Bis 1 Woche vor Kursantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung auf diese hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Kursveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung des Kurses hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Kurspreis samt Anzahlung unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

13. MITWIRKUNGSPFLICHT

13.1. Der Teilnehmer ist gehalten, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den entstehenden Schaden für alle Beteiligten gering zu halten.

13.2. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Kursleitung zur Kenntniss zu geben.

13.3. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

14. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Kurses hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Kurses gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Im Interesse des Teilnehmers sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Maßgeblich hierfür ist der Eingang beim Veranstalter. Für später eingehende Ansprüche ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

14.2. Die in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Kurs dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zum Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.