|
1. ANMELDUNG
UND BESTÄTIGUNG
1.1. Die verbindliche Anmeldung zu einem Kurs kann telefonisch, per Internet
oder schriftlich geschehen. Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung
und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich
vom Veranstalter bestätigt werden. Die telefonische oder schriftliche
Anmeldung stellt ein Vertragsangebot dar. Durch die schriftliche Bestätigung
des Veranstalters und den Eingang der Anzahlung wird der Vertrag rechtskräftig
geschlossen.
1.2. Weicht der Inhalt der Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt
ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10
Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes
zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter
die Annahme erklärt. Dieses kann schriftlich, mündlich oder durch Leistung
der Anzahlung geschehen.
1.3. Jeder Anmelder haftet gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch
für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemeldeten
Personen.
2. BEZAHLUNG
2.1. Mit Vertragabschluss wird eine Anzahlung (Höhe siehe Ausschreibung)
fällig. Solange die Anzahlung nicht beim Veranstalter eingegangen ist,
besteht kein Anrecht auf Teilnahme. Sie wird auf den Preis angerechnet.
2.2. Die Restzahlung muss unaufgefordert 10 Tage vor Kursbeginn beglichen
sein. Bedenken Sie bitte die Post- und Überweisungslaufzeiten.
6. RÜCKTRITT
DURCH DEN TEILNEHMER, ERSATZPERSONEN
6.1. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, vor Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der
Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter erklärt
werden.
6.2. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er den Kurs nicht an,
so kann der Kursveranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und
seine Aufwendung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen
der Kursleistung zu berücksichtigen. Dem Kunden steht der Nachweis offen,
dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale
sei.
Es werden folgende Stornobeträge berechnet:
Bis 10 Tage
vor Kursantritt in Höhe der Anzahlung,
ab dem 9.
Tag vor Kursantritt 50% des Kurspreises,
ab dem 6. Tag vor
Kursantritt 70% des Kurspreises,
am Tag der Abreise
oder bei Nichtantritt (no-show) 100% des Kurspreises.
Darüberhinaus kann
der Kursveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten
verlangen.
6.3. Bis zum Kursbeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Kursvertrag eintritt und
an der Kurs teilnimmt. Gegebenenfalls entstehende Mehrkosten trägt
der Kunde. Der Kursveranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen,
wenn dieser den besonderen Kurserfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
8. RÜCKTRITT
UND KÜNDIGUNG DURCH DEN VERANSTALTER
Der Kursveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt des Kurses bzw.
während des Kurses den Kursvertrag kündigen:
8.1. Bis 1 Woche vor Kursantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung
auf diese hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Kursveranstalter verpflichtet,
den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
des Kurses hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Kurspreis samt
Anzahlung unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden
sind ausgeschlossen.
13. MITWIRKUNGSPFLICHT
13.1. Der Teilnehmer ist gehalten, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und den entstehenden Schaden für alle Beteiligten gering zu halten.
13.2. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich der Kursleitung zur Kenntniss zu geben.
13.3. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so
tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
14. AUSSCHLUSS
VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Kurses hat
der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
des Kurses gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der
Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Im Interesse des Teilnehmers
sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Maßgeblich hierfür ist der
Eingang beim Veranstalter. Für später eingehende Ansprüche ist jegliche
Haftung ausgeschlossen.
14.2. Die in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche des Teilnehmers verjähren
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Kurs
dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche
geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zum Tag gehemmt, an dem
der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche
aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

|